Zusatzinfos - Urheberrecht und Recht auf das eigene Bild (kurz und knapp erklärt)
Urheberrecht
Das Urheberrecht betrifft die Rechte der Person, die das Foto gemacht hat, also den Fotograf:in. Diese Person ist Urheber:in des Fotos und hat daher bestimmte Nutzungsrechte wie das Verbreitungs- oder Veröffentlichungsrecht an einem Foto. Der Fotograf:in kann darüber bestimmen, wie und wofür ein Foto verwendet wird. Gesetzliche Grundlage ist das Urheberrechtsgestz (gilt genauso für Kunst und Musik usw.)
Recht auf das eigene Bild
Dieses betrifft die Rechte der Person, die auf dem Foto abgebildet ist und ist ein Persönlichkeitsrecht und schützt die abgebildete Person. Bei einer Veröffentlichung müssen die berechtigten Interessen der Person gewahrt werden, d.h. im Kurzen, ohne Zustimmung der abgebildeten Person darf keine Veröffentlichung stattfinden. (Wogegen täglich z.B. bei Veröffenlichtung auf Instagram verstoßen wird - da die abgebildeten Person einer Veröffentlichung zustimmen müssten.)
Wie läuft das dann hier bei einem Shooting?
Vor einem Shooting wird eine Shootingvereinbarung von Fotografen und Model abgestimmt und unterschrieben, wo genau festgehalten wird, was mit den Fotos passiert und ob und welche veröffentlicht werden dürfen. Somit ist jeder auf der sicheren Seite.